Ersetzt der Betriebskostenspiegel die Prüfung der Betriebskosten-Abrechnung?

Was zeigt der aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds?
„Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,19 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,26 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2013 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.129,60 Euro für das Abrechnungsjahr 2013 aufgebracht werden.
Den gerade ausgewerteten Abrechnungsdaten von 2013 zufolge summieren sich die Nebenkosten im Schnitt auf 2,19 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Das sei rund ein Viertel der durchschnittlichen Gesamtmiete, sagte Ropertz. Den Löwenanteil machen Heizkosten (1,24 Euro) und warmes Wasser (0,27 Euro) aus. Für das Jahr zuvor hatte der Mieterbund Betriebskosten von 2,20 Euro ausgewiesen.“ so der Deutsche Mieterbund

Sind die Kosten für Heizung und Warmwasser 2013 gestiegen?
2013 seien vor allem die Kosten für Heizung und Warmwasser gestiegen. Das liege zum einen an kalten Wintermonaten zu Beginn des Jahres. Weil viel geheizt werden musste, stieg der Energieverbrauch um fünf Prozent. Zudem seien Gas und Fernwärme im Jahresdurchschnitt um 1,3 beziehungsweise 2,8 Prozent teurer geworden. Der Preisrückgang beim Öl schlage sich kaum nieder, weil viele Vermieter bereits Ende des Vorjahres getankt hatten.

Doch was bedeuten diese Zahlen, könnte der Betriebskostenspiegel die Abrechnungs- Überprüfung ersetzen? Kann der Betriebskostenspiegel vor Gericht verwendet werden?

„Bei den Angaben des Betriebskostenspiegels handelt es sich um Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Betriebskosten können im Einzelfall höher oder niedriger sein. Der Betriebskostenspiegel kann zudem nicht als Begründung für die Angemessenheit von Betriebskosten vor Gericht verwendet werden. Hier sind die tatsächlichen Kosten im Einzelfall entscheidend. Mietern und Wohnungssuchenden bietet er aber die Möglichkeit, die Höhe ihrer Betriebskosten einzuordnen. Eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieterverein ersetzt er nicht.“ erläutert Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter des Bereiches Miet- und Wohnungsrecht des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

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