Die Bundesregierung will Anreize für den Ausbau von Fotovoltaikanlagen auf Wohngebäuden schaffen. Einen dazu vorgelegten Gesetzentwurf (18/12355) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Der Entwurf sieht eine Förderung für Mieterstrom aus Solaranlagen auf Hausdächern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Damit könnten Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligt werden, schreibt die Regierung. Zudem werde der Zubau von Fotovoltaik-Dachanlagen auf Wohngebäuden vorangetrieben.
Einspeisevergütung nach dem EEG
Gefördert werden soll eine installierte Leistung von 500 Megawatt pro Jahr. Sie soll auf Wohngebäude begrenzt werden – 40 Prozent der Gebäudefläche müssen der Vorlage nach Wohnfläche sein.
Der Vermieter soll je nach Anlagengröße einen Zuschlag zwischen 3,81 Cent pro Kilowattstunde und 2,21 Cent pro Kilowattstunde erhalten – zusätzlich zu dem Erlös, den er beim Stromverkauf an den Mieter erzielt.
Der Zuschlag werde über die EEG-Umlage finanziert. Für den restlichen Strom, der nicht von den Mietern abgenommen wird und ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, soll der Anlagenbetreiber nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten.
Quelle: Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes