Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg fordert mit Blick auf den wirtschaftlichen Neustart im Zuge der Corona-Krise gezielte Impulse zur Sicherung und Reaktivierung der Investitionsbereitschaft. Dazu gehören ein Konjunkturpaket für Kommunen, die Fortsetzung der erhöhten Abschreibungen im Mietwohnungsbau sowie die Weiterführung des Baukindergeldes.
Obgleich der Baustellenbetrieb trotz Corona-Krise seit Mitte März weiter läuft, zeichnet sich auch für die Bauwirtschaft ein deutlicher Auftragsrückgang für das zweite Halbjahr 2020 ab – und zwar in allen Sparten.
Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Der bislang sehr umsatzstarke Wirtschaftsbau wurde 2019 vor allem durch Impulse aus dem Dienstleistungsbereich und dem Handel getragen.
- Infolge des Lock-Downs werden aber zwischenzeitlich viele Investitionen im Wirtschaftsbau storniert oder auf unbestimmte Zeit verschoben.
- Den Kommunen brechen, als wichtigsten öffentlichen Auftraggeber, zunehmend die Gewerbesteuer sowie Einnahmen und Gebühren aus kommunalen Betrieben weg.
Dies wird die Investitionsbereitschaft von Städten und Gemeinden in den kommenden Monaten erheblich einschränken.
- Im Wohnungsbau ist unklar, wie private Investoren im Eigenheimbau auf die Situation am Arbeitsmarkt reagieren und inwieweit sich institutionelle Anleger, auch angesichts der benötigten Finanzierungsmittel, noch nachhaltig zu ihren Projekten bekennen.
Deshalb regt die Landesvereinigung Bauwirtschaft einen konkreten 3-Punkte-Plan an, um die Investitionsbereitschaft für dringende Baumaßnahmen sicherzustellen:
- Ein Konjunkturpaket für Kommunen zur Sicherung der Investitionen. Nur so können wichtige Sanierungsmaßnahmen in Schulen, Kindereinrichtungen und der kommunalen Infrastruktur weiter vorangetrieben werden. Bereits in der Finanzkrise 2008/2009 haben die Konjunkturpakete I und II wirksam kommunale Investitionsvorhaben gestützt. Dieses Modell könnte als Mustervorlage für ein aktuelles Investitionsprogramm dienen.
- Eine Fortsetzung der erhöhten Abschreibungen im Mietwohnungsbau bzw. einen Übergang zur erhöhten linearen Abschreibung von 2% auf 4% nach dem Auslaufen der derzeit bis 2021 befristeten Regelungen. Die erhöhte Abschreibung ist sachgerecht und forciert den dringend notwendigen Bau von Mietwohnungen.
- Eine Weiterführung des Baukindergeldes zum Erwerb von Wohneigentum über 2020 hinaus. Die dynamische Nachfrage und die Auswertungen der KfW zeigen, dass dadurch vor allem junge Familien beim Eigenheimerwerb unterstützt werden.
Quelle:
Pressemitteilung – Städte und Gemeinden sind bereit, wie nach der Finanzkrise 2008/2009,den kommunalen Konjunkturmotor wieder anzuwerfen
Bauwirtschaft Baden-Württemberg Pressemeldung 28.04.2020
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