Das Bundeskabinett hat am 24. November der neue Heizkostenverordnung zugestimmt!
Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
Nachdem die Bundesregierung die Heizkostenverordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung beschlossen hat, stimmte auch der Bundesrat zu. Die Verordnung setzt die Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie 2012/27 zur Energieeffizienz in nationales Recht um.
Sie enthält hierzu Regelungen zur:
- Fernablesbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung,
- Verbrauchsinformation von Endnutzern und zu
- Informationen, die in der jährlichen Abrechnung enthalten sein müssen.
Entsprechend einer Empfehlung des Bundeskartellamts soll die Novelle der Heizkostenverordnung durch Vorgaben zur Interoperabilität von Systemen und Geräten verschiedener Hersteller den Wettbewerb stärken und so auch den Verbrauchern zugutekommen.
Zur Maßgabe hat der Bundesrat allerdings eine Überprüfung der Verordnung bereits nach drei Jahren gemacht. Der Länderkammer geht es dabei um die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Mieter.
Dem hat das Kabinett am 24. November zugestimmt. Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Weitere Informationen:
Neue Heizkostenverordnung noch im Jahr 2021?
Die Bundesregierung hat die HeizKostenV beschlossen
Quelle: Die Bundesregierung
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