Das Solarpaket Gesetz ist vom der Bundesregierung am 16.08.2023 beschlossen.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Um
dieses Ziel zu erreichen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen auskommen.
Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent ansteigen, und das bei steigendem Stromverbrauch durch die Dekarbonisierung von Sektoren außerhalb des Energiebereichs.
Mit dem EEG 2023 wurden die Ausbaupfade entsprechend angepasst und wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien umgesetzt. Mit dem Solarpaket und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden weitere Maßnahmen ergriffen, die darauf zielen, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und zu steigern.
Der vorliegende Entwurf bildet als „Solarpaket I“ einen ersten Schritt zur Umsetzung dieser Strategie
Das Solarpaket:
- Photovoltaik-Ausbau wird beschleunigt – auf dem Land und in der Stadt.
Um das Ziel von 215 Gigawatt Kapazität (Mitte 2023 liegt sie bei rund 67 GW) bei der Solarenergie bis 2030 zu erreichen, soll der jährliche Zubau verdreifacht werden: Von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 8 GW neue Kapazitäten installiert.
- Der Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen.
Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert: Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Solaranlagen geöffnet und die Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen wird eine Vielzahl von bürokratischen Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt.
- Zubau von Aufdach-PV wird durch Bürokratieabbau beschleunigt
Um das Ziel von 11 GW Zubau pro Jahr auf Dächern zu erreichen, werden die wesentlichen Hürden, die im Austausch mit der Branche im Rahmen eines sogenannten Praxis-Checks und auch im Rahmen einer Petition zu Balkonsolar identifiziert wurden, adressiert.
Ein Fokus sind die Gewerbedächer: Hier wird die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100kW flexibler gestaltet, der Grenzwert für das Anlagenzertifikat von bisher 135 kW auf 270 kW Einspeiseleistung angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen auf den Netzanschluss begrenzt. Für kleine PV-Anlagen wird der Netzanschluss weiter beschleunigt und technische Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Die Förderung von PV-Anlagen auf bereits bestehenden Gebäuden wird ermöglicht, ebenso wie das sogenannte „Repowering“, also umfangreiche Erneuerung von Aufdachanlagen.
- Mieterstrom und Balkonsolar wird deutlich vereinfacht
Ein weiterer Fokus im Solarpaket liegt auf der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am PV-Ausbau.
So werden die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen z.B. auf einem Mehrfamilienhaus stark vereinfacht: Mit der sogenannten „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ wird es ermöglicht, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen.
Gleichzeitig wird Mieterstrom vereinfacht und auch für Gewerbegebäude ermöglicht.
- Zudem werden die Regeln für Balkonsolar vereinfacht:
Statt zwei Anmeldungen wie bisher wird in Zukunft lediglich eine stark vereinfachte Anmeldung erforderlich sein und auf den Einbau eines neuen Zählers muss nicht mehr gewartet werden – ein rückwärtslaufender Zähler kann vorübergehend weiter verwendet werden.
Hier besteht noch der Bedarf für spezial Regelungen in der GdWE.
Quelle: BMWK, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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