Handwerkern, Privatpersonen und der Entsorgungs- und der Bauwirtschaft haben sich beschwert über Probleme bei der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe. Grundsätzlich sind Dämmstoffe, die mehr als 0,1 Prozent HBCD enthalten, seit dem 1. Oktober als „gefährliche Abfälle“ eingestuft. Da den meisten Hausmüllverbrennungsanlagen im Land die erforderliche Zulassung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle fehlt, verweigern sie nun die Annahme dieser Stoffe.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Erlass die Rahmenbedingungen klargestellt, unter denen Müllverbrennungsanlagen auch weiterhin HBCD-haltige Dämmstoffe verbrennen können. Zudem hat das Ministerium die Betreiber der sechs Müllverbrennungsanlagen im Land sowie die betroffenen Verbände zu einem Gespräch eingeladen.
Quelle: Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 12.10.2016
Link: Veröffentlichten Erlass zur Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen.