Ab 1. Januar 2016 erhalten alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise ein „Energielabel“. Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben.
Dank des neuen Labels kann man die Effizienzklasse des alten Kessels direkt mit der Klasse neuer Heizgeräte vergleichen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell mögliche Einsparungen erkennen, denn knapp 70 Prozent der Heizkessel in Deutschland entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und verschwenden Energie und Heizkosten.
Ein neuer Kessel spart bis zu 20 Prozent an Energie, CO2 und Heizkosten.
Ein kostenloses Faltblatt informiert über Beratungsangebote, die Hausbesitzern mögliche Lösungen für eine Heizungsoptimierung aufzeigen. Link
Quelle: BMWi – Neuregelungen im Bereich Energie zum 1. Januar 2017