Wie oft sind die Heizkostenabrechnungen Fehlerhaft?

„Von mehr als tausend untersuchten Heizkostenabrechnungen war nur etwa ein Drittel fehlerfrei“ so die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 22.08.2018
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 1.046 von Verbrauchern eingereichte Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 geprüft. Dabei fanden die Marktwächter-Experten heraus, dass etwa zwei Drittel aller untersuchten Heizkostenabrechnungen fehlerhaft bzw. klärungsbedürftig sind. Zu sehr ähnlichen Ergebnissen kam bereits eine vergleichbare Studie im Jahr 2010.
Eine exemplarische Untersuchung von weiteren 329 Abrechnungen, die der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 bis 2017 vorlagen, ergab, dass dort mehr als die Hälfte der vorliegenden Heizkostenabrechnungen fehlerhaft bzw. klärungsbedürftig waren.

Die zehn häufigsten Fehlerarten in der Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 waren:

  • Fehlerhafte Berechnung des Warmwasseranteils
  • Fehlerhafte Abrechnung des Brennstoffverbrauchs bei nicht leitungsgebundenen Brennstoffen
  • Unzulässige Heizungsbetriebskosten
  • Verteilung der Kosten bis zu 100 Prozent nach der Fläche statt einer verbrauchsabhängigen Abrechnung
  • Fehlerhafte oder fehlende Nutzergruppentrennung
  • Unzulässige Verteilung des Warmwasserverbrauchs nach Kopfteilen oder Personenzahlen
  • Fehlende Angaben
  • Falsche Berechnung der Verbrauchseinheiten
  • Abrechnung zu mehr als 70 % nach Verbrauch
  • Fehlerhafte Abrechnung des Gesamtbrennstoffverbrauchs

Quelle und Methodik:
Eigene Erhebung, der jeweiligen Verbraucherzentralen, basierend auf von Verbrauchern zur Prüfung eingereichten Heizkostenabrechnungen. Die Anteile der fehlerfreier, fehlerhafter und klärungsbedürftigen Abrechnungen aus dem Zeitraum 2011 bis 2017 (Stichprobe n = 1.046) und 2000 bis 2010 (n = 648) resultieren aus den der Verbrauchzentrale Rheinland-Pfalz vorgelegten Heizkostenabrechnungen.
Als Anlage zum Bericht auf der Internet Seite des -Marktwächter Energie- „Fehler in Heizkostenabrechnungen“ August 2018, stellen die Verbraucherzentralen einen Checkliste für die Prüfung von Heizkostenabrechnungen zur Verfügung. Zusätzlich beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale alle Fragen rund um die Themen Heizkostenabrechnung. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Fazit:
Ob die Daten repräsentativ sind ist fraglich, dennoch müssen Verwalter mit erhöhten Nachfragen und Beschwerdeaufkommen rechnen.
Das Seminar Heiz- und Warmwasserabrechnung –aktuell bringt Klarheit und Sicherheit beim Umgang mit Beschwerden sowie Vermeidung von Fehler. Behandelt werden die aktuelle Themen, Beispielweise das neue VDI 2077 Blatt 3.5 mit neue Kriterien für die Abrechnung von Rohrwärme, sowie die Abrechnung von Solaranlagen oder die Datenschutzthemen (DSGVO) im Kotext der Heizkostenabrechnung.
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Quelle: https://ssl.marktwaechter.de/pressemeldung/heizkosten-abrechnungen-zu-haeufig-fehlerhaft