Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021.
Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime und für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser usw.
Ab dem 01.07.2021 können für alle Wohngebäude die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragt werden.Für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung kann beantragt werden direkt zusammen mit einem Kredit oder Zuschuss.
Die bisherigen Förderprodukte können noch bis zum 30.06.2021 beantragt werden :
- Energieeffizient Bauen (153)
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) – für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
- Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Die neuen Förderprodukte der BEG ab 01.07.2021:
- Wohngebäude – Kredit (261, 262)
- Wohngebäude – Zuschuss (461)
- Kommunen – Kredit (264)
- Kommunen – Zuschuss (464)
Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen.
Pflicht bei der Förderung:
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
In Zukunft fördern wir im Rahmen der BEG auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen
Qwelle: KfW 08.02.2021
Hinweis: Nächster Seminartermin