Mieter müssen künftig die Kohlendioxidabgabe (CO2-Abgabe) für das Heizen mit Öl oder Erdgas nicht mehr allein tragen. Der Bundesrat billigte am 25. November 2022 einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell.
Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden – es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Aufteilung nach energetischer Qualität
Künftig werden die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet – sie orientieren sich damit an der energetischen Qualität des Gebäudes.
Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil des Vermieters.
In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden tragen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe.
Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung der Wohnungen verhindern.
Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidabgabe (Kohlendioxidkosten) der Vermieterseite.
Quelle: Bundesrat Top 11, Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxid-kostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)