Aktuell erarbeitet die Bundesregierung ein Wärmeplanungsgesetz.
Das Gesetz soll die Grundlage für eine kosteneffiziente und sozialverträgliche Wärmeversorgung von Gebäuden schaffen.
Mit der Wärmeplanung – Wärmeplanungsgesetz soll für jede größere Kommune ab 10.000 Einwohnern in Deutschland festgelegt werden, welche leitungsgebundenen oder dezentralen Systeme in welchem Wohn- oder Gewerbegebiet in den kommenden Jahrzehnten für Wärme empfohlen und bereitgestellt werden können. Die Wärmeplanung ist damit auch ein wichtiger Bestandteil einer „enkeltauglichen“ Stadtentwicklung.
Das Wärmeplanungsgesetz soll hierbei die Investitionssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer erhöhen, die in den kommenden Jahren den Einbau einer neuen Heizung beabsichtigen.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Über verschiedene Punkte wie eine mögliche zukünftige Förderkulisse oder die Ausgestaltung der Verbindlichkeit der Wärmeplanung wird noch beraten.
Der Gesetzentwurf soll Ende Juni/Anfang Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann in das parlamentarische Verfahren gehen. Ende des Jahres soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und anschließend in Kraft treten.