Gilt das neue Effizienzlabel für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind?

Das neue Effizienzlabel gilt ab dem 1. Januar 2016 für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind.
Die Bundesregierung möchte Verbraucher motivieren, alte und ineffiziente Heizkessel durch neue und effiziente Anlagen auszutauschen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hierzu: „Mit dem kostenlosen Effizienzlabel für alte Heizkessel wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren und sie beim Energiesparen unterstützen. Das Label soll ihnen helfen, schnell und leicht verständlich einen Überblick über den Zustand ihres alten Heizkessels zu bekommen.

Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbraucht.
Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung. Entsprechend groß ist hier daher das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Energieeinsparung.“

Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf auf ihr Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu verringern. Der Gebäudebestand soll 2050 klimaneutral sein. Die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte würden jedoch für die Erreichung der nationalen Effizienzziele nicht genügen.

Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 449 v. 11.09.2015
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