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Seminar: Rauchwarnmelder­pflicht

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelder Pflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden.

Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. Dabei fallen 95 Prozent nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Welche rechtlichen Bestimmungen und Pflichten sind einzuhalten? Welche technischen oder Kaufmännischen Aspekte sollten berücksichtigt werden?

Ort

Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe

Termin

16.07.2015