Schwerpunkte
Begutachtet werden können Liegenschaften unabhängig von Nutzungsart, Wohn oder Gewerbliche Nutzung sowie Heizsysteme. Anlagen mit konventionell betriebenem Brennstoff oder erneuerbarer Energie.
- Energiekosten (Wärme / Kälte) Abrechnung (Heizkostenabrechnung)
- Erneuerbare Energie Abrechnung (in allen Kombinationen)
- Messtechnische Konzepte
- Umgang mit Energieverlusten (z.B. Rohrwärme) in der Abrechnung
- Energetische Modernisierung und Heizkostenabrechnung sowie Energieausweis
- Verbrauchsabhängige Abrechnung (Strom, Wasser, Müll usw.)
- Komplexe gewerbliche Abrechnungen
Auf einen Blick
- Immobilienfachwirtin IHK
- DIN EN ISO/EC 17024
- EUC CERT-Nr. 1-14-1048