Schwerpunkte
Bewertung von Immobilien und Grundstücken:
- Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
- Zwangsversteigerung, Feststellung des Verkehrwertes eines bestimmten Zwangsversteigerungsobjekts
- Beleihungswertermittlungen gemäß § 16 PfandBG
- Erstgutachten und Nachbewertungen, zur Vorlage nach Basel II
- Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Pflegeversicherung und dgl.)
- Beratungen (z. B. im Rahmen einer geplanten Schenkung)
- Plausibilitätsprüfung von bestehenden Gutachten
- Ermittlung Mietpreise, Mietminderung.