BMF erhöht die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) werden verschiedene Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) berücksichtigt. Unter anderem können erweiterte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Rahmen der § 35a EStG in Anspruch genommen werden.
So ist die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage eine Handwerkerleistung sowie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr.
Somit können künftig, in allen offenen Fällen, beispielsweise Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein.

Weitere Information: BMF Schreiben von 9. November 2016

Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de