Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Immobilienverwalter.

Der Bundesrat billigte am 22. September 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22. Juni, der eine Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen einführt.
20 Stunden in drei Jahren

Danach sind alle Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.
Geplanter Sachkundenachweis gestrichen

Mit der Einführung der Fortbildungspflicht hat der Bundestag den ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Sachkundenachweis ersetzt. Er sah vor, dass Verwalter und Makler ihre Kenntnisse durch Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen.
Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Immobilienverwalter zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Makler sind hiervon ausgenommen.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftplichtversicherung sowie die Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter tritt hingegen erst 9 Monate nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/960/960-pk.html#top-11

Weitere Information: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Laut Gesetzentwurf wird für Wohnungseigentums Verwalter erstmals eine Erlaubnispflicht eingeführt.

Für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll eine Berufszulassungs-regelung geschaffen werden. Als neue Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung sollen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter ein Sachkundenachweis sowie für Wohnungseigentumsverwalter darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung eingeführt werden.
Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter (18/10190) von Wohnungseigentum vor, den der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, in erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen hat.

Gesetzentwurf: zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche
Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum.

Quelle: Bundestag.de