Klimaschutzbericht 2024

Die Bundesregierung legt den Klimaschutzbericht 2024 vor.
Gemäß § 10 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist dem Bundestag jährlich einen Klimaschutzbericht vorzulegen. Drucksache 20/12760 30.08.2024
Der Bericht stellt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt und in den verschiedenen Sektoren als auch den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und der darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen dar.
Darüber hinaus enthält er eine Einschätzung der damit zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen sowie zur Klimazielerreichung nach §3 KSG.
Neben der Klimaberichterstattung in den zentralen Wirtschaftssektoren wird auch über die Umsetzung von sektorübergreifenden Maßnahmenberichtet.
Umweltbundesamt hat eine Publikation basiert auf dem Forschungsvorhaben „THG-Projektionen: Weiterentwicklung der Methoden und Umsetzung der Europäischen Governance-Verordnung und des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Projektionsbericht 2023 („Politikszenarien XI“)“ (FKZ 3722415110) zur Erstellung der Treibhaus-Projektion. Das Umweltbundesamt beauftragte ein Konsortium bestehend aus dem Öko Institut, dem Fraunhofer ISI und der IREES GmbH in Zusammenarbeit mit dem Johann Heinrich von Thünen Institut die Projektionsdaten 2024 für Deutschland zu erstellen. Die Publikation stellt einen ersten Überblick über die Projektionsdaten 2024 dar. Eine detailliertere Auswertung wird im Projektionsbericht 2024 veröffentlicht.

Im Sektor Gebäude sanken die Emissionen um rund 8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (minus 7,5 Prozent) von 111 auf 102 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.
Der sich fortsetzende Rückgang der Energieeinsätze im Gebäudesektor lässt sich wie schon im vergangenen Jahr unter anderem auf eine warme Witterung in den Wintermonaten zurückführen.Zusätzlich wirkten 2023 hohe Energie- und Verbraucherpreise dämpfend auf die verfügbaren Haushaltseinkommen, was zu Energieeinsparungen führte. Auch der Instrumentenmix der Bundesregierung aus Ordnungsrecht, Förderung, CO2-Bepreisung und Information und Beratung hat zu der rückläufigen Emissionsentwicklung einen deutlichen Beitrag geleistet.
Der Sektor Gebäude verfehlt die kumulierten Jahresemissionsmengen zwischen 2021 und 2030 um 32 Mio. t CO2-Äq. Die Zielverfehlung zu den Jahreszielen verteilt sich gleichmäßig über alle Jahre hinweg.
Hinsichtlich der Instrumentenausgestaltung entsprechen die Projektionsdaten 2024
grundsätzlich dem MWMS des Projektionsberichts 2023 mit Ausnahme einer abgeschwächten 65 %-Regel im Gebäudeenergiegesetz für den Heizungstausch. Konkret startet der Heizungstausch durch die Verschränkung mit der kommunalen Wärmeplanung später (ab Mitte 2026/2028). Ab 2024 ändern sich nur die Heiztechniken für Neubauten.
Die Sektorlücke ist dennoch geringfügig kleiner als im MWMS 2023 aufgrund von statistischen Effekten in den Projektionsdaten 2024. Diese Effekte ziehen sich durch und mindern die Emissionen unabhängig von den Instrumenten.
Die wirksamsten Instrumente sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Novelle der Heizungsförderung im Zuge der 65 %-Regel) (15 Mio. t CO2-Äq. Minderung im Jahr 2030) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) (13 Mio. t CO2-Äq. Minderung im Jahr 2030). Beide Instrumente nehmen im Zeitverlauf bis 2050 stark in ihrer Wirkung zu und waren bereits in anderer Ausgestaltung im Projektionsbericht 2023 enthalten.

Quelle: Umweltbundesamt.de/publikationen
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